Der Bilderstreit Ettiswil

«Wenn ich nur erst die hl. römisch-katholische Kirche los bin»

Die Renovation der Kirche in Ettiswil und der Streit um Stirnimanns Maria Himmelfahrt

Ein im Jahr 1872 vom Luzerner Architekten Ludwig Isidor Sutter-Meyer erstelltes ‹Gutachten bezüglich Restauration der Kirche in Ettiswyl›[1] hielt fest, dass die Pfarrkirche «einer durchgehenden Restauration» bedürfe. Stirnimann erhielt den Zuschlag für die Kirchenmalereien – und sorgte mit seiner ‹Maria Himmelfahrt› für einen veritablen Bilderstreit. Eine Rekonstruktion der Ereignisse.

Religiöse Bilder «ohne allen Werth»

In Bezug auf den Zustand und die Qualität der Kirchenbemalung aus dem 18. Jahrhundert schätzte Gutachter Sutter-Meyer die Situation folgendermassen ein: Die Gemälde an den Wänden und am Gewölbe seien «durchgehend […] sehr mangelhaft gezeichnet», die Färbung «größtentheils [verfreßen?]» und die Bilder überhaupt «ohne allen Werth». Die Seitenaltäre seien «fast noch schlechter» und am Hauptaltargemälde fehle «ziemlich alles, was religiöse Bilder auszeichnet».

«Die alten Gemälde sollten alle neu erstellt werden.»

Gutachten Restauration Kirche Ettiswil, 1872

Angesichts dieser insgesamt sehr unvorteilhaften Analyse der Ettiswiler Kirchenbemalung lautete Sutters Fazit: «Die Gemälde sollten alle neu erstellt werden.»[2]
Am 29. September 1872 beschloss die Ettiswiler Kirchgemeindeversammlung «die innere Kirchenrenovation» und übertrug die Ausführung derselben dem Kirchenrat.[3] Dieser wiederum delegierte die Geschäfte an eine aus Pfarrer Roos[4], Kaplan Fischer[5] und Kirchenrat Frey bestehende Kommission.[6]

Stirnimann erhält einen Grossauftrag

Das Gremium erarbeitete im Folgenden ein Konzept für die Ausgestaltung der Pfarrkirche mit neuen Bildern.[7] Am 21. Januar 1873 schloss die Kirchenverwaltung mit Friedrich Stirnimann einen Vertrag[8] ab und übertrug dem «Herrn Kunstmaler» «die Ausführung sämtlicher Gemälde im Schiffe der Pfarrkirche».

Dieser Grossauftrag umfasste die Erstellung von rund 30 Bildern am Gewölbe, an der Empore, für die Altäre auf der Männer- und der «Weiberseite» sowie für die Kreuzweg-Stationen. Dabei verpflichtete sich Stirnimann, die «Gemälde entweder selbst auszuführen oder nur solide u. tüchtige Maler zu Hülfe anzusprechen» – verantwortlich für die Arbeiten war jedoch er persönlich.[9]

«… wenn ich nur erst die hl. römisch-katholische Kirche los bin»

Stirnimann war in seiner künstlerisch-gestalterischen Freiheit bei der Schaffung der Bilder teilweise eingeschränkt, hielt der Vertrag doch fest, dass «die von Hrn. Kunstmaler Paul Deschwanden in Stans angewiesenen Originale (von Führich, Overbek[10]) möglichst zu verwerthen» seien.[11] Stirnimann hatte also ausgewählte – von seinem ehemaligen Lehrer bezeichnete – Bilder nach Vorlage der genannten Maler zu erstellen.

Man darf davon ausgehen, dass diese Bevormundung für Stirnimann kein besonderes Vergnügen war. Mit Sicherheit vermisste er hierbei die künstlerische Herausforderung. Einige der Briefe Stirnimanns an Ernst Stückelberg zeigen, dass der junge Künstler weder der Kirchenmalerei per se, noch der «Süssmalerei» – also der Deschwanden-Schule, die damals en vogue war –, besonders zugeneigt war. Und auch am Kopieren nach Vorbild fand er keinen Gefallen. So hielt er fest:

«Mit dem besagten Altarbild pressiert es so sehr, daß ich selbes baldigst anfangen muß, sonst werde ich genöthigt, es nach Deschwanden zu kopieren, was ich sehr ungern thäte u. gewiß auch nichts lernte.»

Brief Friedrich Stirnimann an Ernst Stückelberg, 1872

«Mit dem besagten Altarbild pressiert es so sehr, daß ich selbes baldigst anfangen muß, sonst werde ich genöthigt, es nach Deschwanden zu kopieren, was ich sehr ungern thäte u. gewiß auch nichts lernte.»[12] An einer anderen Stelle bemerkte Stirnimann, dass es für ihn nun an der Zeit sei, sich endlich «einmal von der […] Süßmalerei zu emancipieren»[13]. Und am 22. August 1873, also während der Arbeiten für die Ettiswiler Kirche, schrieb er: «Studienköpfe u. Portrait will ich anfangen mit Freuden, wenn ich nur erst die hl. römisch-katholische Kirche los bin.»[14]

Wichtige Einkommensquelle

Trotz aller Vorbehalte arrangierte sich Stirnimann offenbar zunehmend mit der nur widerwillig begonnenen Malerarbeit an der Kirche in Ettiswil, wie folgender Briefausschnitt zeigt:

«Für die besagten Dekenbilder habe ich keinen andern Maler finden können u. die Kirchenverwaltung dringt darauf, daß ich sie selber male. Einmal angefangen, war mir die Arbeit nicht mehr so unangenehm, denn es läßt sich sehr gut malen u. zum Andern verdiene ich Geld, was ich jets nöthig habe.»[15]

Stirnimann spricht kein Geheimnis aus, wenn er selbst hervorhebt, dass der Annahme dieses kirchlichen Auftrages auch, wenn nicht sogar hauptsächlich, finanzielle Motive zu Grunde lagen. Tatsächlich zeigt der zwischen der Kirchenverwaltung und Stirnimann geschlossene Vertrag, dass der Auftrag mit lukrativen 4‘000 Franken entlohnt wurde.[16]

Streit um Stirnimanns ‹Maria Himmelfahrt›: «Für so viele Kosten so ein wüst Bild»

Einigen Verdruss dürfte Stirnimann die Erstellung des Seitenaltargemäldes ‹Maria Himmelfahrt› bereitet haben. Der Kunstmaler löste damit nämlich ausgerechnet in seiner Heimatgemeinde einen richtiggehenden Bilderstreit aus. Die Protagonisten desselben waren nebst Stirnimann der Pfarrer Wilhelm Roos sowie der Ettiswiler Kirchenrat. Das Kirchenverwaltungsprotokoll vom 6. Hornung [Februar] 1876 fasst den Gang der Ereignisse zusammen:

«Mit Hrn. Kunstmaler Stirnimann kam u. A. über Erstellung eines Altargemäldes, Maria Himmelfahrt, ein Vertrag zu Stande, welcher die Genehmigung des Kirchenraths passierte. Das Bild wurde hergemacht, angenommen & ausbezahlt & mit der bezügl. [Rechnungsablage?] die Kirchenrenovationsgeschichte als geschloßen betrachtet. Deßenungeachtet erlaubte sich der Herr Pfarrer in nächster Zeit, in krassestem Widerspruch seiner frühern Äußerungen, erwähntes Bild als «Nichtswürdig» zu kritisieren. – Husch wurde ein zweites Bild von Herrn Deschwanden bestellt und an die Stelle desjenigen von Stirnimann gesetzt.»[17]

Mit seinem an M. P. von Deschwanden erteilten Auftrag, ebenfalls eine ‹Maria Himmelfahrt› zu erstellen, handelte Pfarrer Roos also gegen den Willen des Kirchenrats. Dieser beschloss daher, ein aus Fachexperten bestehendes Schiedsgericht einzusetzen, das darüber befinden sollte, ob Stirnimanns Gemälde «in Auffaßung und Darstellung seinem Zweck entspreche, und in technisch-künstlerisch[er] Beziehung den dießfälligen Anforderungen genüge.»[18] Auf der Basis dieses Gutachtens sollte der Kirchenrat dann definitiv über die Qualität von Stirnimanns ‹Maria Himmelfahrt› entscheiden.

Ein Schiedsgericht zur Beurteilung der ‹Maria Himmelfahrt›

Am 5. Juli 1875 konstituierte Vinzenz Fischer[19], der Präsident des Luzerner Obergerichts, das Schiedsgericht und ernannte die Kunstmaler Jost Meyer-am Rhyn, Xaver Schwegler[20] und Jost Muheim-Huber[21] zu dessen Mitgliedern. Dieses Schiedsgericht fällte am 30. Juli 1875 folgendes Urteil:

«Stirnemann’s ‹Maria Himmelfahrt› entspricht den künstlerischen Anforderungen zu einem solchen Bilde. Der Ausdruck Maria’s ist, wenn auch nicht vollkommen, immerhin christlich religiös empfunden […]. Das Ganze hat eine gute Haltung selbst von weitem Standpunkt, was Vertheilung von Licht und Schatten betrifft, & ist in schlichtem, unbestechlichen Farbentone gehalten, der von Kennern geschätzt, von Nichtkennern nicht verstanden & darum leicht übelgedeutet, unterschätzt wird.»

Während das Schiedsgericht bei Stirnimanns Bild «etwelchen Mangel an größerer Belebung des Raumes außerhalb Marien’s» bemängelte, erkannte es doch den «Fleiss eines strebsamen, begabten, jungen Künstler’s, der bei frommer, sinniger Vorstellung des Gedankens sich treu am Studium der Natur hält & mit Liebe & aller ihm zu Gebote stehender Leistungsfähigkeit seine Bestellung vollendet» habe.

Und Deschwandens ‹Maria Himmelfahrt›? Sein Werk zeige den «gewandten Meister, dem auch diesmal seine Aufgabe leicht geworden» sei. Überall erkenne man «die geniale Leichtigkeit der Behandlung». Hingegen, so die Experten, sei Deschwandens Arbeit «nur zu übervoll an Figuren von denen jede in ungebrochenen ganzen Farben die andere überbieten will, so daß die Hauptfigur hiedurch mehr verschwindet als heraustritt».[22]

Das Schiedsgericht kam aufgrund seiner Analyse zum lapidaren Schluss, dass sowohl Stirnimanns als auch Deschwandens ‹Maria Himmelfahrt› den künstlerischen Anforderungen genügten und übermachte dieses Urteil dem Ettiswiler Kirchenrat.[23]

«… in seiner Künstler-Ehre aufs tiefste verletzt»

Nun lag der Ball also wieder beim Kirchenrat. Dieser hielt nach Feststellung des Schiedsgerichtsurteils im Protokoll fest, dass Stirnimanns ‹Maria Himmelfahrt› «als sehr ‹treffliches Bild›» bezeichnet werden müsse. Insofern erscheine die von Pfarrer Roos veranlasste «Entfernung des Stirnimannschen Bildes[…] als ein Akt der Leidenschaftlichkeit», der umso schwerer wiege, als dass «Hr. Stirnimann, unser Gemeinde-Bürger, in seiner Künstler-Ehre auf[s] tiefste verletzt & in seiner Existenz gefährdet» worden sei.

«Hr. Stirnimann wurde in seiner Künstler-Ehre aufs tiefste verletzt & in seiner Existenz gefährdet.»

Protokoll Kirchenrat Ettiswil, 1876

 

Deshalb, so der Kirchenrat, falle es Stirnimann nun auch doppelt schwer, «seinen Pflichten gegenüber seinen unglücklichen Geschwistern u. der alten Mutter, wo er mit väterlicher Aufopferung einsteht, Genüge zu thun.»

Trotz dieser für Stirnimann günstigen Einschätzung zeigte sich Pfarrer Roos nicht bereit, gegenüber Stirnimann «Satisfaction zu ertheilen» und verlangte «das Verbleiben des Bildes v. Deschwanden». Darauf trat der Kirchenrat jedoch nicht ein, sondern beschloss, das entfernte Stirnimann-Bild sei «innert drei Tagen an Stelle desjenigen von Deschwanden wieder herzumachen, wofür der Kirchenmeyer Auftrag habe.»[24]

Die Serviertochter des ‹Rössli› als Muttergottes?

Unklar bleibt, wieso Pfarrer Roos und «einige Wohltäter» Stirnimanns Bild derart heftig ablehnten. Sicherlich stützten sie sich dabei auf das Urteil Deschwandens, der als zentrale Figur der schweizerischen Kirchenmalerei in dieser Frage eine massgebliche Autorität beanspruchen konnte. Tatsächlich hatte Deschwanden einen «gar bösen Brief» über Stirnimanns Fassung der ‹Maria Himmelfahrt› geschrieben und darin festgehalten, dass er «die Gemeinde bedaure, die für so viele Kosten so ein wüst Bild bekomme»[25]. Insofern war also die Ablehnung des Bildes durch Pfarrer Roos keineswegs aus der Luft gegriffen – trotz des günstigen Urteils des Schiedsgerichts.

Deschwanden habe einen «gar bösen Brief» geschrieben. Er «bedaure die Gemeinde, die für so viele Kosten so ein wüst Bild bekomme».

Brief Friedrich Stirnimann an Ernst Stückelberg, 1873

Der Legende nach soll neben den qualitativ-ästhetischen Bedenken ein weiteres Motiv für die Aversion des Pfarrers gegen Stirnimanns Gemälde verantwortlich gewesen sein: Offenbar war die angeblich nicht eben für einen sonderlich madonnenhaften Lebenswandel bekannte Serviertochter des ‹Rössli› für das Seitenaltarbild Modell gestanden. Eine solche Muttergottes war für gewisse Kreise anscheinend dann doch zu viel des Guten…[26]

Renovation von 1956/57: Wandel in der kunsthistorischen Beurteilung

Zu Beginn des Kapitels wurde der Gutachter Sutter-Meyer zitiert, welcher 1872 die bestehenden Kirchengemälde als «ohne allen Werth» taxiert und daher empfohlen hatte, sämtliche Gemälde neu erstellen zu lassen. Die daraufhin von Fritz Stirnimann angefertigten Gemälde entsprachen – so ist in Anlehnung an das Schiedsgerichtsurteil zu vermuten – durchaus dem Zeitgeist, obwohl sie bereits damals nicht unangefochten blieben, wie die Kontroverse um die ‹Maria Himmelfahrt› zeigt.

Einige Jahrzehnte später fiel das kunsthistorische Verdikt zur Kirchenrennovation im 19. Jahrhundert sowie zu Stirnimanns Kirchenbildern hingegen vernichtend aus. Der Kunsthistoriker und Denkmalpfleger Adolf Reinle[27] fasste 1959 die Kritik folgendermassen zusammen:

«1873/74 wird die Kirche unter Leitung von Architekt L. I. Sutter-Meyer aus Luzern renoviert und erleidet dabei stärkste künstlerische Verluste und Beeinträchtigung durch Entfernung der barocken Altarbilder, durch Übermalung aller Fresken mit nazarenischen Bildern Fr. Stirnimanns, durch neuen Boden, Glasgemälde und anderes.»[28]

Dieser neuen kunstgeschichtlichen Einschätzung entsprechend, wurden anlässlich einer weiteren umfassenden Kirchenrestaurierung 1956/57 Stirnimanns Decken-Gemälde entfernt und die barocken Gewölbegemälde des Einsiedler Malers Cölestin Birchler (geboren 1723) wieder hervorgeholt. Sie zieren bis heute die Ettiswiler Pfarrkirche. Die vermutlich ebenfalls von Birchler erstellten Altarbilder wurden wohl im Zuge der Innenrenovation 1873/74 zerstört. An ihrer Stelle stehen heute aber weder Arbeiten von Stirnimann noch von Deschwanden: 1956/57 entschied man sich an Stelle der Altarbilder für ein Kruzifix im Hochaltar, eine Marienstatue auf der Frauenseite und eine Josefstatue auf der Epistelseite. Schliesslich fielen der Restaurierung von 1956/57 auch die als «künstlerisch wertlos» bewerteten Kreuzwegstationen Stirnimanns zum Opfer.[29] – Ein anschauliches Beispiel für den permanenten Wandel, welchem die künstlerische Ausdrucksweise, das ästhetische Empfinden und die Bewertung von Kunsthistorikern und -kritikern unterliegen.[30]

Referenzen

[1] Gutachten [Sutter] bezüglich Restauration der Kirche in Ettiswyl zu Handen […] Hochwürden, Hr. Pfarrer Roos, 1872 (Pfarrarchiv Ettiswil). Vgl. dazu auch Reinle, Willisau (1959), S. 68.

[2] Für die Zitate in diesem Abschnitt vgl. Gutachten [Sutter] bezüglich Restauration der Kirche in Ettiswyl zu Handen […] Hochwürden, Hr. Pfarrer Roos, 1872 (Pfarrarchiv Ettiswil).

[3] Vgl. Protokoll der Kirchenverwaltung Ettiswil, 6. Hornung 1875, Traktandum 1 (Pfarrarchiv Ettiswil).

[4] Wilhelm Roos (1825 Schüpfheim – 1906 Beromünster). Roos war von 1869 bis 1896 in Ettiswil als Pfarrer tätig. Vgl. Steiner Fritz, Unsere Pfarrherren seit dem Neubau der Marienkirche, in: Willisauer Bote, 7. Juni 1957 (Fünftes Blatt Nr. 67).

[5] Johann Fischer (gest. 1882) kam 1846 als Vikar nach Ettiswil. Von 1868 bis 1882 amtete er als Kaplan. Vgl. Steiner, Pfarrherren.

[6] Vgl. Protokoll der Kirchenverwaltung Ettiswil, 6. Hornung 1875, Traktandum 2 (Pfarrarchiv Ettiswil).

[7] Vgl. Protokoll der Kirchenverwaltung Ettiswil, 1. Jänner 1873, Traktandum 1 (Pfarrarchiv Ettiswil).

[8] Vgl. Vertrag zwischen der Kirchenverwaltung Ettiswil einerseits &. Herrn Kunstmaler Friedrich Stirnimann von Ettiswil anderseits, 21. Januar 1873 (Pfarrarchiv Ettiswil). Die Artikel 4, 7 und 8 des Vertrags sind transkribiert bei Meyer-Sidler, Stirnimann (1985), S. 24.

[9] Vgl. Vertrag zwischen der Kirchenverwaltung Ettiswil einerseits &. Herrn Kunstmaler Friedrich Stirnimann von Ettiswil anderseits, 21. Januar 1873, Art.1, Art. 3–4 (Pfarrarchiv Ettiswil). – Vgl. auch Werkverzeichnis-ID K-1873-1a bis K-1873-1r.

[10] Gemeint sind möglicherweise Joseph Ritter von Führich (1800 Kratzau – 1876 Wien), österreichischer Maler religiöser Themen und Historienmaler sowie Johann Friedrich Overbeck (1789 Lübeck – 1869 Rom), deutscher Maler, Zeichner und Illustrator. Vgl. Novotny Fritz, Führich, Josef Ritter von, in: Neue Deutsche Biographie 5 (1961), S. 688 [Onlinefassung]; Mai Ekkehard, Overbeck, Johann Friedrich, in: Neue Deutsche Biographie 19 (1998), S. 721-723 [Onlinefassung].

[11] Vertrag zwischen der Kirchenverwaltung Ettiswil einerseits &. Herrn Kunstmaler Friedrich Stirnimann von Ettiswil anderseits, 21. Januar 1873, Art. 5 (Pfarrarchiv Ettiswil).

[12] Brief Friedrich Stirnimann [Ettiswil] an Ernst Stückelberg, 20. Juli 1872 (SIK-ISEA).

[13] Brief Friedrich Stirnimann [Ettiswil] an Ernst Stückelberg, 10. August 1872 (SIK-ISEA).

[14] Brief Friedrich Stirnimann [Ettiswil] an Ernst Stückelberg, 22. August 1873 (SIK-ISEA).

[15] Brief Friedrich Stirnimann [ohne Ort] an Ernst Stückelberg, Mai 1873 [Datum erschlossen] (SIK-ISEA).

[16] Vgl. Vertrag zwischen der Kirchenverwaltung Ettiswil einerseits &. Herrn Kunstmaler Friedrich Stirnimann von Ettiswil anderseits, 21. Januar 1873, Art. 7 (Pfarrarchiv Ettiswil).

[17] Protokoll der Kirchenverwaltung Ettiswil, 6. Hornung 1875, Traktandum 3 (Pfarrarchiv Ettiswil). – Vgl. auch Werkverzeichnis-ID K-1873-1a.

[18] Protokoll der Kirchenverwaltung Ettiswil, 6. Hornung 1875, Traktandum 3 (Pfarrarchiv Ettiswil).

[19] Vinzenz Fischer (1816 Triengen – 1896 Luzern), u.a. Oberrichter in Luzern (1870–79), Nationalrat (1860–1879). Vgl. Gruner Erich, Die Schweizerische Bundesversammlung 1848–1920, Bd. 1: Biographien, Bern 1966, S. 259.

[20] Xaver Schwegler (1832 Luzern – 1902 Luzern), Maler und Miniaturist. Vgl. SIKART.

[21] Jost Muheim-Huber (1837 Altdorf – 1919 Luzern), Landschafts- und Genremaler, Präsident der Kunstgesellschaft Luzern 1882–1896. Vgl. SIKART; Marfurt-Elmiger, Kunstgesellschaft (1978), S. 233.

[22] Urteil Schiedsgericht (J. Meyer-Am Rhyn, X. Schwegler, J. Muheim-Huber) betreffend Stirnimanns ‹Maria Himmelfahrt›, Luzern, 30. Juli 1875 (Pfarrarchiv Ettiswil).

[23] Vgl. Urteil Schiedsgericht (J. Meyer-Am Rhyn, X. Schwegler, J. Muheim-Huber) betreffend Stirnimanns ‹Maria Himmelfahrt›, Luzern, 30. Juli 1875 (Pfarrarchiv Ettiswil). – Im Staatsarchiv Luzern sind keine weiteren Unterlagen zu diesem Schiedsgerichtsfall vorhanden. Mitteilung André Heinzer (StALU), 22. Dezember 2009.

[24] Protokoll der Kirchenverwaltung Ettiswil, 6. Hornung 1876, Traktandum 8 (Pfarrarchiv Ettiswil).

[25] Brief Friedrich Stirnimann [Ettiswil] an Ernst Stückelberg, 22. August 1873 (SIK-ISEA).

[26] Vgl. beispielsweise Willisauer Bote, 17. Oktober 1987; Luzerner Volksblatt, 4. September 1987.

[27] Adolf Reinle (1920 Stein AG – 2006 Luzern), u.a. Konservator Kunstmuseum Luzern (1952–59), Denkmalpfleger Kanton Luzern (1956–1965), Professor für Kunstgeschichte Universität Zürich (1966–1985), verfasste u.a. fünf Bände der ‹Kunstdenkmäler des Kantons Luzern› (1953–1963). Vgl. Freivogel Thomas, Reinle Adolf, e-HLS.

[28] Reinle Adolf, Die Kunstdenkmäler des Kantons Luzern. Bd. 5: Das Amt Willisau mit St. Urban, Basel 1959, S. 68.

[29] Birchler Linus, Restauration der Marienkirche Ettiswil, in: Willisauer Bote, 7. Juni 1957 (Viertes Blatt Nr. 67); Reinle, Willisau (1959), S. 68.

[30] Vgl. zur Restauration der Pfarrkirche in Ettiswil auch Steiner Hans-Christian, Ettiswil. Pfarrkirche St. Maria und Stefan, Innenrenovation, in:  Jahrbuch Historische Gesellschaft Luzern 27/2009, S. 104–107.